AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Für alle Leistungen von Hebamme Victoria Barker im Rahmen ihrer Hebammentätigkeit an der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) gelten folgende Vereinbarungen.
- Victoria Barker ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in A- Weibern. Sie ist in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums mit der Zahl 3753 eingetragen und beim zuständigen Finanzamt registriert.
- Mit der Unterschrift der Klientin auf dem „Behandlungsvertrag“ stimmt diese dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu und sie werden Bestandteil des Vertragsabschlusses.
- Hebamme Victoria Barker (in Weiteren als Hebamme bezeichnet) ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
- Vertragsgegenstand:
- Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrags ergibt sich aus dem zwischen der Hebamme und der Klientin vereinbarten Leistungskatalog (siehe Website und Behandlungsvertrag).
- Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin oder in der Ordination erfolgt. In manchen Fällen kann eine telemedizinische Betreuung (Videotelefonie) statt eines Hausbesuches oder eines Ordinationstermins vereinbart werden (z.B. bei Quarantäne/Isolation, Krankheit oder sonstigen Gründen).
- Mitwirkungspflicht:
- Die Klientin ist verpflichtet, der Hebamme sämtliche Angaben über
Gesundheitszustände mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie des/der Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen. Eine bewusste Verschweigung oder verzögerte Mitteilung relevanter Informationen stellt einen Vertragsbruch dar und die Hebamme kann im Schadensfall nicht zur Verantwortung gezogen werden.
- Die Klientin verpflichtet sich der Hebamme Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich bekannt zu geben. Wenn bei Umzug der Klientin die Fahrkilometer deutlich steigen, kann die Hebamme die weitere Betreuung beenden oder die Betreuungskosten anpassen.
- Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Gesundheitsdaten ist die Hebamme gemäß § 7 des österreichischen Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Bei Verhinderung der Hebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.
- Sollte die Klientin die Hebamme nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet, Kontakt mit der von der Hebamme genannten Ersatzkontaktperson aufzunehmen. Wenn es keine Ersatzperson gibt, muss die Klientin im Bedarfsfall eigenverantwortlich anderweitig medizinische Hilfe aufsuchen (Klinik, Fachärzt*in, Hausärztlicher Notdienst, Sonstiges).
- Sollte die Hebamme auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet die telefonische Kontaktaufnahme mit der Hebamme weiterhin zu versuchen. Im Falle, dass die Hebamme nicht erreichbar ist, muss die Klientin die nächstgelegene Klinik aufsuchen.
- Die telefonische Kontaktaufnahme sollte ausschließlich per Telefonat erfolgen, somit nicht per SMS oder WhatsApp/Signal/Telegram. Die Hebamme kommuniziert schriftliche vorranging per E-Mail mit der Klinientin. In Ausnahmefällen kann die Kontaktaufnahme auch über SMS erfolgen.
- Die Hebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.
- Informationen über stattgefundene ärztliche Kontrollen müssen zeitnah an die Hebamme übermittelt werden.
- Erreichbarkeit
- Die Hebamme ist über Mail oder Telefon werktags zwischen 9-18 Uhr erreichbar. Sollte sie nicht erreichbar sein, gelten Absätze 3.5 & 3.6.
- Die Wahlhebamme ist nicht zur sofortigen Antwort/Rückruf verpflichtet. In dringenden Fällen oder Notfällen muss eine Klinik ausgesucht werden oder 144 verständigt werden.
- Fachliche Fragen werden, aus Gründen des Datenschutzes, grundsätzlich nicht via SMS oder Whats App/Signal/Telegram beantwortet. Fragen werden im Zuge eines Hausbesuches oder einer telemedizinischen Beratung geklärt.
- Von der Hebamme erstellte und ausgeteilte Dokumente/Infoblätter dürfen nicht ohne Zustimmung der Hebamme geteilt oder veröffentlicht werden.
- Die Hebamme erlaubt sich, Nachrichten von Angeboten auszuschicken. Sollte dies nicht erwünscht sein, muss dies ausdrücklich schriftlich von der Klientin kommuniziert werden.
- Termine:
- Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen sind.
- Sollte ein Termin aus einem wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin die Wahlhebamme persönlich oder telefonisch mitzuteilen.
- Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen, so hat die Klientin den Wahlhebammen einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von € 80 pro ausgefallener Behandlungsstunde zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet.
- Kurse
6.1. Die Anmeldung zum Kurs erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Anmeldeformular. Der Vertrag kommt erst mit Eingang der vollständig bezahlten Kursgebühr zustande. Die Kursplätze werden nach Zahlungseingang vergeben.
6.2. Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer*innen sind selbst dafür verantwortlich, ihren eigenen Gesundheitszustand sowie den ihres Partners / ihrer Partnerin zu beurteilen und einzuschätzen, ob eine Teilnahme am Kurs möglich ist.
6.3. Bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Risikofaktoren oder Besonderheiten (insbesondere im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt) müssen der Hebamme vor Kursbeginn unaufgefordert mitgeteilt werden.
6.4. Die Teilnahme an körperlichen Übungen ist freiwillig. Jede Frau entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang sie an den angebotenen Übungen teilnimmt.
6.5. Die Hebamme behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen ohne Angabe von Gründen vom Kurs auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.
6.6. Der Kurs findet nur statt, wenn die jeweils festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme das Recht vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet.
6.7. Bei Krankheit der Hebamme oder aus anderen wichtigen Gründen kann der Kurs abgesagt oder verschoben werden.
Im Falle einer Absage werden die bereits gezahlten Kursgebühren vollständig zurückerstattet. Bei einer Verschiebung besteht kein Anspruch auf Rücktritt oder Rückerstattung.
6.8. Eine Stornierung nach erfolgter Anmeldung ist unter folgenden Bedienungen möglich:
Es fallen folgende Stornogebühren an:
Bei Absage bis 8 Wochen vor Kursbeginn: € 30
Bei Absage bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
Bei Absage innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühr
Bei Nichtteilnahme – unabhängig vom Grund (z. B. Krankheit, Terminüberschneidungen, persönliche Gründe) – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
6.9. Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Kursteilnahme entstehen, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
- Akupunktur
Die Wahlhebamme bietet Akupunktur im geburtshilflichen Bereich an. Victoria Barker hat eine Akupunkturausbildung nach in Österreich anerkanntem Standard absolviert (Ärzt*innen für Akupunktur Wien). Akupunktur ist ein Teilgebiet der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Sie geht von Lebensenergien des Körpers aus (Qi), die auf Meridianbahnen zirkulieren und einen steuernden Einfluss auf alle Körperfunktionen haben. Ein gestörter Energiefluss wird für Erkrankungen verantwortlich gemacht und durch Stiche in bzw. auf den Meridianen liegende Akupunkturpunkte ausgeglichen. Bei eng verwandten Methoden wird stumpfer Druck auf die Punkte ausgeübt (Akupressur) oder sie werden erwärmt (Moxibustion).
Die Akupunktur ist ein bewährtes Mittel in der Geburtshilfe. Sie wird zur Geburtsvorbereitung und Linderung sämtlicher Schwangerschaftsbeschwerden und Problematiken im Wochenbett angewandt.
Bei dieser Therapie treten nur sehr selten Nebenwirkungen auf. Folgende Nebenwirkungen können auftreten:
- Müdigkeit bzw. vorübergehende übermäßige Entspannung nach der Behandlung
- Schmerzhaftigkeit der Einstichstelle durch vorübergehende Nervenreizungen, evtl. mit Schmerz und Sensibilitätsstörungen in dieser Region
- Blutungen und Blutergüsse (Hämatom), durch die Verletzung kleiner Blutgefäße an der Einstichstelle
- Beim Stechen von Akupunkturnadeln besteht ein geringes Risiko einer Infektion. Bei Patienten mit intaktem Immunsystem und der Verwendung steriler Einmalnadeln ist dies nahezu ausgeschlossen.
- Störungen der Kreislaufregulation/Schwindel
- Hautreaktionen
- In extrem seltenen Fällen kann eine Akupunkturnadel abbrechen, ggf. kann dies einen operativen Eingriff zur Entfernung der Nadel erforderlich machen
- Mögliche lokale Hautverbrennungen, falls eine Wärmebehandlung (Moxibustion) durchgeführt wird.
- Nach der Akupunktur kann es sein, dass sich die Kinder viel bewegen.
- Es erfolgt keine Rückerstattung der Kosten für die Akupunktur durch die gesetzliche Krankenkasse.
- Die Klientin nimmt die möglichen Nebenwirkungen zur Kenntnis und stimmt einer Akupunktur zu, sollte die Klientin diese in Anspruch nehmen wollen.
- Vertretungsbefugnis:
- Die Hebamme e erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Hebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht.
- Bei Verhinderung der Hebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Hebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.
- Dienstverhinderung:
- Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat die Hebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden anzuzeigen. Die Hebamme bemüht sich um eine Vertretung, wobei ein Ersatz nicht immer garantiert werden kann.
- Im Falle eines positiven Corona Tests der Frau oder einer Kontaktperson beziehungsweise einer im selben Haushalt lebenden Person muss dies sofort der Hebamme bekannt gegeben werden. Eine weitere Betreuung kann nicht garantiert werden. Die weitere Betreuung wird weitgehend auf eine telemedizinische Beratung umgestellt. Für persönliche Kontrollen können zusätzliche Kosten anfallen (Schutzausrüstung etc.).
- Im Falle einer Covid Erkrankung durch die Hebamme ist die Hebamme verpflichtet, sich um eine weitere Betreuung zu bemühen. Die Betreuung kann dabei nicht mehr persönlich durch die Hebamme stattfinden und ein Ersatz kann nicht garantiert werden.
- Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege:
- Die von der Wahlhebamme erbrachten Privatleistungen werden in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Wahlhebamme mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht.
- Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Wahlhebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Wahlhebamme eine Vergütung gemäß Punkt 5.3.
- Kassenleistungen werden von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, sofern die Klientin bei einer Krankenkasse versichert ist, die im Vertrag der Hebamme vorhanden ist.
- Die Kosten der Wahlhebamme werden der Klientin mit der Aushändigung eines Preisspiegels auf dem Behandlungsbetrag zur Kenntnis gebracht. Die Klientin kann sich eigenständig bei der Krankenkasse oder dem österreichischen Hebammengremium erkundigen, welche Leistungen von der Krankenkasse gedeckt werden.
- Zahlungsverzug:
- Im Falle eines Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%. Die Honorarnote ist bis spätestens 14 Tage nach Ausstellung einzuzahlen. Die Zahlungen werden per Überweisung getätigt, außer die Klientin wird über eine Barzahlung im Vorhinein informiert. In diesem Falle muss die Zahlung unverzüglich nach der Erbringung der Leistung getätigt werden.
- Die Hebamme ist berechtigt, für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von 10,00 € in Rechnung zu stellen.
- Vertragsauflösung:
- Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrages zurückzutreten. Tritt die Klientin vom Vertrag zurück, sind die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
- Die Hebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin einseitig ohne Angaben von Gründen beenden, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten. Das bedeutet, dass die Hebamme eine Weiterleitung an eine Hebammenkollegin oder in eine Klinik veranlassen könnte, aber nicht dazu verpflichtet ist. Erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt.
- Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
- Jedenfalls bleibt der Kostenanspruch der Hebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Betreuung, Beratung und Pflege.
- Stornierung
- Bleibt die Information der Geburt des Kindes an die Hebamme aus oder wird die Vereinbarung zur Wochenbettbetreuung ab der 37. SSW (36+0) seitens der Klientin storniert, wird ein Ausfallshonorar von € 300,- in Rechnung gestellt. Dies kann nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.
- Ordination
- Das Betreten der Ordination sowie die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgen auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Verletzungen wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
- Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Vertragsänderungen:
Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen.
- Gerichtsstand:
Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
- Schlussbestimmung:
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen an nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.
- Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
- a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);
- b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB).